- zurückdürfen
- zu|rụ̈ck|dür|fen <unr. V.; hat:a) zurückkommen, -gehen, -kehren dürfen:die Flüchtlinge dürfen nie mehr [in ihre Heimat] zurück;b) (ugs.) zurückgelegt, -gebracht o. Ä. werden dürfen:das aufgetaute Fleisch darf nicht in die Kühltruhe zurück.
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Universal-Lexikon. 2012.